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- Borges/Keil, Big Data, 1. A. 2024
- Daragan, ErbStG und BewG, 4. A. 2023
- Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. A. 2024
- Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht, Bd. II, 26. EL Januar 2025
- Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, 48. EL Juni 2025
- Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. A. 2023
- Pfaff/Osterrieth, Lizenzverträge, 4. A. 2018
- Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung, 7. A. 2022
- Uckerman, Betriebliche Altersversorgung, 2. A. 2022
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- Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
- Altersteilzeitrückstellungen – Handelsbilanz: Bewertung und Ausweis
- Ansatz und Bewertung von Vorräten
- Ansatz von Forderungen
- Anzahlungen
- mehr...
- Bewertung – Bilanzierung der Höhe nach
- Bewertung von Rückstellungen
- Bewertung von Sachanlagen
- Bilanzierung
- Blockchain-Technologie: Virtuelle Währungen aus handels- und steuerbilanzieller Sicht – Bewertung
- Checkliste zum Anhang
- Checkliste zur Jahresabschlusserstellung: Abstimmungsarbeiten und Plausibilitätsprüfungen
- Corona-FAQ: 125 häufig gestellte Fragen – kurz beantwortet
- Dienstjubiläumsrückstellungen – Handelsbilanz
- Einzelwertberichtigung
- Finanzanlagen – Ansatz und Bewertung
- Folgebewertung
- Forderungen in fremder Währung
- Forderungen: Allgemeines
- Fremdwährungsumrechnung: Bilanzierung
- Grundstücke
- Homepages/Websites
- Inventur
- Latente Steuern – Ansatz
- Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
- Pauschalwertberichtigung
- Pensionsrückstellungen – Handelsbilanz: Ansatz
- Pensionsrückstellungen – Handelsbilanz: Bewertung – Ausweis – Anhangangaben
- Restrukturierungsrückstellungen – Handelsbilanz
- Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
- Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter: Bewertung
- Sonstige Mietereinbauten oder Mieterumbauten
- Umsatzerlöse – Umsatzrealisierung
- schließen...
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- Abschreibung
- Aktivierung
- Anhang
- Anlagegitter
- Anlagevermögen
- mehr...
- Anschaffungskosten
- Ausgleichsanspruch (Handelsvertreter)
- Ausleihungen
- Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Betriebsvermögen
- Bewertung von Wirtschaftsgütern
- Bilanzen
- Darlehen
- Drohverlustrückstellungen
- Festwert
- Finanzanlagen
- Forderungen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Geschäfts- oder Firmenwert
- Geschäftsjahr
- Gesellschafterdarlehen
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Going concern
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Gruppenbewertung
- Handelsbilanz
- Herstellungskosten
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Inventar
- Inventur
- Jahresabschluss
- Kleine Kapitalgesellschaften
- Lagebericht
- Latente Steuern
- Niederstwertprinzip
- Nutzungsdauer
- Passivierung
- Pensionsrückstellung
- Realisationsprinzip
- Renten
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Rückstellungen
- Rumpfwirtschaftsjahr
- Schwebende Geschäfte
- Steuerrückstellungen
- Teilwert
- Teilwertabschreibung
- Umlaufvermögen
- Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
- Vermerkpflichten
- Vertriebskosten
- Verwaltungskosten
- Vorräte
- Waren, fertige Erzeugnisse
- Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Wechselverbindlichkeiten
- Wertaufholung
- Wertpapiere
- Wirtschaftsgut
- Wirtschaftsjahr
- Zuschreibungen
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.)
- 1 Einleitung
- 2 Anforderungen
- 3 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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Anlage 1: Beispiele für Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
- 1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, wenn eine wesentliche Unsicherheit besteht und die Angabe im Abschluss und Lagebericht angemessen ist
- 2. Eingeschränkter Bestätigungsvermerk mit eingeschränktem Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und mit eingeschränktem Prüfungsurteil zum Lagebericht, wenn eine wesentliche Unsicherheit besteht und der Abschluss und der Lagebericht aufgrund einer nicht angemessenen Angabe wesentlich falsch dargestellt sind
- 3. Versagungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, wenn die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach Beurteilung des Abschlussprüfers unangemessen ist (Einwendung i.S.v. IDW PS 405, Tz. 7 a))
- 4. Versagungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, wenn die Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht beurteilt werden kann (Prüfungshemmnis)
- 5. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, wenn die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt haben
- Anlage 2: Szenarien zur Anwendbarkeit der Anforderungen des IDW PS 270 n.F.
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IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.)
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IDW PS
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