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- Bauer/Rahlmeyer/Schöner, Handbuch Vertriebskartellrecht, 2. A. 2024
- Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 4. A. 2024
- Heusch/Ullrich/Posser, HdB Verfassungsrecht, 1. A. 2024
- mehr...
- IDW, WP Handbuch - Hauptband, 19. A. 2025
- Kues/Kiedrowski/Bolz AGB-Klauseln, 1. A. 2024
- Ludwigs, EU-Wirtschaftsrecht, 63. EL Mai 2025
- Meyer-Sparenberg/Jäckle, Beck'sches M&A-Handbuch, 2. A. 2022
- Neuner, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 13. A. 2023
- Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. A. 2020
- Specht/Mantz, Handbuch Europäisches und deutsches Datenschutzrecht, 1. A. 2019
- Wust/Rietzler/Wiemer, Windenergierecht, 1. A. 2024
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Formulare zum Thema0
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.)
- Einleitung
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Zielsetzung des Konzernabschlussprüfers
- 3. Definitionen
- Anforderungen
- 4. Verantwortlichkeit
- 5. Auftragsannahme bzw. Auftragsfortführung
- 6. Prüfungsplanung
- 7. Prüfung des Konsolidierungsprozesses
- 8. Ereignisse nach dem Konzernabschlussstichtag
- 9. Kommunikation mit den Teilbereichsprüfern
- 10. Beurteilung der erlangten Prüfungsnachweise
- 11. Kommunikation mit dem Konzernmanagement und dem Aufsichtsorgan
- 12. Dokumentation
- 13. Auswirkungen der Verwertung der Tätigkeit eines Teilbereichsprüfers auf den Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers
- Anwendungshinweise und Erläuterungen
- Anhang 1: Beispiele für Sachverhalte, von denen sich das Konzernprüfungsteam ein Verständnis verschafft
- Anhang 2: Beispiele für Gegebenheiten oder Ereignisse, die auf Risiken wesentlicher falscher Angaben im Konzernabschluss hindeuten können
- Anhang 3: Mindestinhalte und ergänzende Sachverhalte in schriftlichen Prüfungsanweisungen des Konzernprüfungsteams (Group Audit Instructions)
- Anhang 4: Beispiele für Erklärungen eines Teilbereichsprüfers
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IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.)
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IDW PS
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