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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.)
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6. Prüfungsplanung
- 6.1. Gewinnung eines Verständnisses von dem Konzern, von seinen Teilbereichen und dem jeweiligen Umfeld
- 6.2. Gewinnung eines Verständnisses über Teilbereichsprüfer
- 6.3. Bestimmung der Wesentlichkeit für die Konzernabschlussprüfung
- 6.4. Reaktion auf beurteilte Risiken
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6. Prüfungsplanung
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IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.)
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IDW PS