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- Auerbach, Banken- u. Wertpapieraufsicht, 2. A. 2023
- Habersack/Mülbert/Schlitt, Handbuch der Kapitalmarktinformation, 4. A. 2025
- mehr...
- IDW Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Investmentvermögen, 1. A. 2020
- IDW Verlautbarungen, Werkstand: September 2025
- Kessler, Unternehmensfinanzierung Mittelstand, 1. A. 2015
- Maume/Maute, Rechtshandbuch Kryptowerte, 1. A. 2020
- Pritzsche/Vacha, Energierecht, 2. A. 2024
- Saenger/Aderhold, Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. A. 2011
- Zenke/Schäfer, Energiehandel in Europa, 4. A. 2017
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.)
- Einleitung
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Zielsetzung des Konzernabschlussprüfers
- 3. Definitionen
- Anforderungen
- 4. Verantwortlichkeit
- 5. Auftragsannahme bzw. Auftragsfortführung
- 6. Prüfungsplanung
- 7. Prüfung des Konsolidierungsprozesses
- 8. Ereignisse nach dem Konzernabschlussstichtag
- 9. Kommunikation mit den Teilbereichsprüfern
- 10. Beurteilung der erlangten Prüfungsnachweise
- 11. Kommunikation mit dem Konzernmanagement und dem Aufsichtsorgan
- 12. Dokumentation
- 13. Auswirkungen der Verwertung der Tätigkeit eines Teilbereichsprüfers auf den Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers
- Anwendungshinweise und Erläuterungen
- Anhang 1: Beispiele für Sachverhalte, von denen sich das Konzernprüfungsteam ein Verständnis verschafft
- Anhang 2: Beispiele für Gegebenheiten oder Ereignisse, die auf Risiken wesentlicher falscher Angaben im Konzernabschluss hindeuten können
- Anhang 3: Mindestinhalte und ergänzende Sachverhalte in schriftlichen Prüfungsanweisungen des Konzernprüfungsteams (Group Audit Instructions)
- Anhang 4: Beispiele für Erklärungen eines Teilbereichsprüfers
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IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.)
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IDW PS
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