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- Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 10. A. 2022
- Ghassemi-Tabar, DCGK: Deutscher Corporate Governance Kodex, 2. A. 2023
- Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Gesamtes Medienrecht, 4. A. 2021
- Schüppen, Abschlussprüfung, 2. A. 2022
- Streck, KStG, 10. A. 2021
- Werner/Saenger/Fischer, Die Stiftung, 2. A. 2019
- Winheller, Gemeinnützigkeitsrecht, 3. A. 2023
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- Aktivierung
- Anhang
- Anlagegitter
- Bilanzen
- Buchführung
- mehr...
- Gesamtkostenverfahren
- Geschäftsjahr
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Handelsbilanz
- Jahresabschluss
- Kleine Kapitalgesellschaften
- Lagebericht
- Latente Steuern
- Nutzungsdauer
- Partnerschaftsgesellschaft
- Verbindlichkeiten
- Vermerkpflichten
- Zuschreibungen
- schließen...
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- mehr...
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- schließen...
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.)
- Einleitung
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Zielsetzung des Konzernabschlussprüfers
- 3. Definitionen
- Anforderungen
- 4. Verantwortlichkeit
- 5. Auftragsannahme bzw. Auftragsfortführung
- 6. Prüfungsplanung
- 7. Prüfung des Konsolidierungsprozesses
- 8. Ereignisse nach dem Konzernabschlussstichtag
- 9. Kommunikation mit den Teilbereichsprüfern
- 10. Beurteilung der erlangten Prüfungsnachweise
- 11. Kommunikation mit dem Konzernmanagement und dem Aufsichtsorgan
- 12. Dokumentation
- 13. Auswirkungen der Verwertung der Tätigkeit eines Teilbereichsprüfers auf den Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers
- Anwendungshinweise und Erläuterungen
- Anhang 1: Beispiele für Sachverhalte, von denen sich das Konzernprüfungsteam ein Verständnis verschafft
- Anhang 2: Beispiele für Gegebenheiten oder Ereignisse, die auf Risiken wesentlicher falscher Angaben im Konzernabschluss hindeuten können
- Anhang 3: Mindestinhalte und ergänzende Sachverhalte in schriftlichen Prüfungsanweisungen des Konzernprüfungsteams (Group Audit Instructions)
- Anhang 4: Beispiele für Erklärungen eines Teilbereichsprüfers
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IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.)
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IDW PS
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