-
IDW Verlautbarungen
-
IDW PS
-
IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
-
Anforderungen
- 6 Bildung eines Prüfungsurteils
- 7 Art des Prüfungsurteils
-
8 Aufbau und Bestandteile des Bestätigungsvermerks
- 8.1 Überschrift
- 8.2 Empfänger
- 8.3 Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und ggf. des Lageberichts
- 8.4 Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
- 8.5 Name des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers
- 8.6 Ort der Niederlassung des Abschlussprüfers
- 8.7 Datum, Unterschrift und Erteilung des Bestätigungsvermerks
- 9 In Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebener Bestätigungsvermerk
- 10 Bestätigungsvermerke für Abschlussprüfungen, die auftragsgemäß unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurden
- 11 Zusätzliche Informationen
- 12 Sonderfragen beim Bestätigungsvermerk
- 13 Verwendung des Bestätigungsvermerks
-
Anforderungen
-
IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
-
IDW PS