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- Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. A. 2023
- mehr...
- Claussen/Erne, Bank- und Kapitalmarktrecht, 6. A. 2023
- Ebers/Heinze/Krügel/Steinrötter, Künstliche Intelligenz und Robotik, 1. A. 2020
- Forgó/Helfrich/Schneider, Betrieblicher Datenschutz, 3. A. 2019
- Hamm, Rechtsanwaltshandbuch, 12. A. 2022
- Hoeren/Sieber/Holznagel, Handbuch Multimedia-Recht, 62. EL Juni 2024
- Kaulartz/Braegelmann, Artificial Intelligence und Machine Learning, 1. A. 2020
- Klebeck/Dobrauz, Digitale Finanzdienstleistungen, 1. A. 2018
- Martinek/Semler/Flohr, Vertriebsrecht, 5. A. 2025
- Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen, 2. A. 2021
- Stern/Sodan/Möstl, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Staatenverbund, 2. A. 2022
- Tamm/Tonner/Brönneke, Verbraucherrecht, 3. A. 2020
- Wagner/Holm-Hadulla/Ruttloff, Metaverse und Recht, 1. A. 2023
- Zoller Kapitalanlagenhaftung, 4. A. 2019
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
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1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 1.1 Ohne Auslagerung eines Teils der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers
- 1.2 Mit Auslagerung eines Teils der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers in eine Anlage zum Bestätigungsvermerk
- 1.3 Mit Auslagerung eines Teils der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers auf die IDW Website
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1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
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IDW PS
Siehe auch ...
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