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- Bachner/Köstler/Matthießen/Trittin, Arbeitsrecht, 5. A. 2018
- Beck'sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand, 3. A. 2020
- Beck'sches Notar-Handbuch, 8. A. 2024
- Beisel/Andreas, Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence, 4. A. 2024
- mehr...
- Biesok, Sparkassenrecht, 1. A. 2021
- Bürgers/Fett, Kommanditgesellschaft auf Aktien, 3. A. 2022
- Burgi/Habersack Öffentliches Unternehmensrecht, 1. A. 2023
- Fahrholz/Röver, Investment Banking, 2. A. 2024
- Fissenewert, Compliance für den Mittelstand, 2. A. 2018
- Foerste/Graf von Westphalen, Produkthaftungshandbuch, 4. A. 2024
- Franken/Schulte, Fairness Opinions nach IDW S 8, 1. A. 2014
- Gummert, Personengesellschaftsrecht, 4. A. 2023
- Habersack/Verse, Europäisches Gesellschaftsrecht, 5. A. 2019
- Herrler, Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 3. A. 2025
- Heyd/Kautenburger-Behr/Wind, Bilanzierung und Besteuerung in Krise und Insolvenz, 1. A. 2019
- IDW Bewertung und Transaktionsberatung, 1. A. 2018
- Kessler/Kröner/Köhler, KonzernStR, 3. A., 3. A. 2018
- Kiem, Kaufpreisregelungen beim Unternehmenskauf, 3. A. 2023
- Kluth/Harder/Harig/Kunz, Das neue Restrukturierungsrecht, 1. A. 2022
- Martinek/Semler/Flohr, Vertriebsrecht, 5. A. 2025
- Meyer/Veil/Rönnau, Handbuch zum Marktmissbrauchsrecht, 2. A. 2023
- Meyer-Sparenberg/Jäckle, Beck'sches M&A-Handbuch, 2. A. 2022
- Münch. Hdb. d. Gesellschaftsrechts, Band 5, 5. A. 2021
- Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, 5. A. 2022
- Paschos/Fleischer, Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG, 1. A. 2017
- Prangenberg/Tritsch/Beermann, Arbeit im Wirtschaftsausschuss, Edition 39 2025
- Richter, Stiftungsrecht, 2. A. 2023
- Saenger/Aderhold, Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. A. 2011
- Schauhoff/Mehren, Stiftungsrecht nach der Reform, 2. A. 2024
- Schulze/Zuleeg/Kadelbach, Europarecht, 4. A. 2020
- Senger/Driesch/Brune/Schulz-Danso, Beck'sches IFRS-Hdb., 7. A. 2025
- Steuerberater-Handbuch 2023, 19. A. 2023
- Zerey, Finanzderivate, 5. A. 2023
- Zoller Kapitalanlagenhaftung, 4. A. 2019
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3
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
- 1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 2 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB
- 3 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 290 bis 315 HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 4 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, die ggf. unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach § 315e HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB
- 5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss (ohne Lagebericht) einer Personenhandelsgesellschaft, die kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 6 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft
- 7 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB und nicht kapitalmarktnotiert („non-listed“) i.S.d. ISA ist
- 8 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB, aber kapitalmarktnotiert („listed“) i.S.d. ISA ist
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
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IDW PS
Siehe auch ...
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