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- BeckOK Einberufung HV, 2. Edition
- Borges/Keil, Big Data, 1. A. 2024
- Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. A. 2024
- Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht, Bd. II, 26. EL Januar 2025
- Münchener Kommentar VVG, 3. A. 2024
- Pfaff/Osterrieth, Lizenzverträge, 4. A. 2018
- Schneider/Volpert/Fölsch, Kostenrecht, 3. A. 2021
- Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung, 7. A. 2022
- Streck, KStG, 10. A. 2021
- Uckerman, Betriebliche Altersversorgung, 2. A. 2022
- Winheller, Gemeinnützigkeitsrecht, 3. A. 2023
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- Altersteilzeitrückstellungen – Handelsbilanz: Bewertung und Ausweis
- Ansatz und Bewertung von Vorräten
- Anzahlungen
- Bewertung – Bilanzierung der Höhe nach
- Bewertung von Rückstellungen
- mehr...
- Bewertung von Sachanlagen
- Bilanzierung
- Blockchain-Technologie: Virtuelle Währungen aus handels- und steuerbilanzieller Sicht – Bewertung
- Dienstjubiläumsrückstellungen – Handelsbilanz
- Einzelwertberichtigung
- Finanzanlagen – Ansatz und Bewertung
- Folgebewertung
- Forderungen in fremder Währung
- Forderungen: Allgemeines
- Fremdwährungsumrechnung: Bilanzierung
- Grundstücke
- Homepages/Websites
- Latente Steuern – Ansatz
- Pauschalwertberichtigung
- Pensionsrückstellungen – Handelsbilanz: Bewertung – Ausweis – Anhangangaben
- Restrukturierungsrückstellungen – Handelsbilanz
- Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
- Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter: Bewertung
- Sonstige Mietereinbauten oder Mieterumbauten
- schließen...
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- Abschreibung
- Aktivierung
- Anhang
- Anlagegitter
- Anlagevermögen
- mehr...
- Anschaffungskosten
- Ausgleichsanspruch (Handelsvertreter)
- Ausleihungen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Bewertung von Wirtschaftsgütern
- Darlehen
- Finanzanlagen
- Forderungen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Geschäfts- oder Firmenwert
- Gesellschafterdarlehen
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Handelsbilanz
- Herstellungskosten
- IAS und IFRS
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Niederstwertprinzip
- Nutzungsdauer
- Pensionsrückstellung
- REITS
- Renten
- Rückstellungen
- Steuerrückstellungen
- Teilwert
- Teilwertabschreibung
- Umlaufvermögen
- Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
- Vertriebskosten
- Verwaltungskosten
- Vorräte
- Wechselverbindlichkeiten
- Wertaufholung
- Wertpapiere
- Zuschreibungen
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
- Einleitung
- Anforderungen
- Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
- 1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 2 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB
- 3 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 290 bis 315 HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 4 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, die ggf. unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach § 315e HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB
- 5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss (ohne Lagebericht) einer Personenhandelsgesellschaft, die kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 6 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft
- 7 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB und nicht kapitalmarktnotiert („non-listed“) i.S.d. ISA ist
- 8 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB, aber kapitalmarktnotiert („listed“) i.S.d. ISA ist
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
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IDW PS
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