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- AGB-Recht, 5. A. 2024
- Ahrens/Spickhoff, Deliktsrecht, 1. A. 2022
- Beisel/Andreas, Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence, 4. A. 2024
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- Börstinghaus/Meyer, Das neue GEG, 1. A. 2024
- Bürgers/Fett, Kommanditgesellschaft auf Aktien, 3. A. 2022
- Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, 1. A. 2021
- Driehaus/Raden Erschließungsbeiträge, 11. A. 2022
- Drinhausen/Eckstein, Beck'sches Handbuch der AG, 3. A. 2018
- Freckmann/Merz, Handbuch Immobiliar-Verbraucherdarlehen, 1. A. 2021
- Geigel, Haftpflichtprozess, 29. A. 2024
- Gogger/Fuhst, Insolvenzgläubigerhandbuch, 4. A. 2020
- Gottwald/Haas, Insolvenzrechts-Handbuch, 6. A. 2020
- Grziwotz, Nachbarrecht, 3. A. 2020
- Halaczinsky, Die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung, 5. A. 2024
- Hamann, Gesellschaftsrecht, Finanzierung, Unternehmensnachfolge, 3. A. 2022
- Hamm, Rechtsanwaltshandbuch, 12. A. 2022
- Herrler, Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 3. A. 2025
- Heusch/Ullrich/Posser, HdB Verfassungsrecht, 1. A. 2024
- Hümmerich / Reufels, Arbeitsvertragsgestaltung, 5. A. 2023
- IDW Bewertung und Transaktionsberatung, 1. A. 2018
- IDW Verlautbarungen, Werkstand: September 2025
- IDW, WP Handbuch - Hauptband, 19. A. 2025
- Kamis, Grundlagen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, 1. A. 2022
- Keller, Insolvenzrecht, 3. A. 2025
- Kimmich/Bach, VOB für Bauleiter, 8. Edition 2021
- Klebeck/Dobrauz, Digitale Finanzdienstleistungen, 1. A. 2018
- Krafka, Registerrecht, 12. A. 2024
- Moosmayer/Lösler, Corporate Compliance, 4. A. 2024
- Rösler/Wimmer/Lang, Vorzeitige Beendigung von Darlehensverträgen, 2. A. 2021
- Schäfer/Conzen, Immobilien-Investitionen, 4. A. 2020
- Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, 4. Edition 2018
- Thode, Architektenrecht, 3. A. 2025
- Vygen/Joussen/Lang/Rasch Bauverzögerung, 8. A. 2021
- Weitnauer, Venture Capital, 7. A. 2022
- Wellensiek/Alexander/Scharfenberg, Bauinsolvenz, 7. A. 2024
- Wetzel/Odersky/Götz, Erbengemeinschaft-HdB, 1. A. 2019
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
- Einleitung
- Anforderungen
- Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
- 1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 2 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB
- 3 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 290 bis 315 HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 4 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, die ggf. unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach § 315e HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB
- 5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss (ohne Lagebericht) einer Personenhandelsgesellschaft, die kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 6 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft
- 7 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB und nicht kapitalmarktnotiert („non-listed“) i.S.d. ISA ist
- 8 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB, aber kapitalmarktnotiert („listed“) i.S.d. ISA ist
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
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IDW PS
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