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- Birnstiel/Bungenberg/Heinrich, EU-Beihilfenrecht, 2. A. 2025
- Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 257. EL April 2025
- Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. A. 2021
- Kramer, AEG, 1. A. 2012
- Kreuter-Kirchhof/Schlacke, Klimaschutzrecht, 1. A. 2024
- Rüffer, Versicherungsvertragsgesetz, 5. A. 2025
- Werner/Saenger/Fischer, Die Stiftung, 2. A. 2019
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- Beyer, Recht für die Soziale Arbeit, 3. A. 2022
- Burgi/Habersack Öffentliches Unternehmensrecht, 1. A. 2023
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- Chibanguza/Kuß/Steege, Künstliche Intelligenz, 1. A. 2022
- DFGH SicherheitsR-HdB, 1. A. 2022
- Freudenberg/v. Lewinski, Handbuch Bevölkerungsschutz, 1. A. 2024
- Geigel, Haftpflichtprozess, 29. A. 2024
- Grziwotz/Saller, Bayerisches Nachbarrecht, 4. A. 2023
- Hentsch/Falk, Games und Recht, 1.A. 2023
- Kloepfer, Umweltrecht, 4. A. 2016
- Münder/Trenczek/von Boetticher/Tammen, Kinder- und Jugendhilferecht, 9. A. 2020
- Muscheler, Stiftungsrecht - Gesammelte Beiträge II, 1. A. 2019
- Paschke/Graf/Olbrisch, Hamburger Handbuch des Exportrechts, 2. A. 2014
- Raue/Hegemann, MAH Urheber- und Medienrecht, 3. A. 2023
- Stüer/Beckmann, Bau- und FachplanungsR, 6. A. 2025
- Stüer/Probstfeld Planfeststellung, 2. A. 2016
- Volk/Beukelmann, Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 3. A. 2020
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (10.2021))
- 1 Einleitung
- 2 Anforderungen
- 3 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
- 1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB ist
- 2. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB
- 3. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 290 bis 315 HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB ist
- 4. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, die ggf. unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach § 315e HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB
- 5. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss (ohne Lagebericht) einer Personenhandelsgesellschaft, die kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB ist
- 6. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft
- 7. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB und nicht kapitalmarktnotiert („non-listed“) i.S. der ISA ist
- 8. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB, aber kapitalmarktnotiert („listed“) i.S. der ISA ist
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (10.2021))
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IDW PS
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