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- Bien/Käseberg/Klumpe/Körber/Ost, Die 10. GWB-Novelle, 1. A. 2021
- Bongartz/Schröer-Schallenberg Verbrauchsteuerrecht, 4. A. 2023
- Börstinghaus/Meyer, Das neue GEG, 1. A. 2024
- Burgi/Habersack Öffentliches Unternehmensrecht, 1. A. 2023
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- Dressel/Baureis Nachhaltiges Planen, 1. A. 2024
- Freudenberg/v. Lewinski, Handbuch Bevölkerungsschutz, 1. A. 2024
- Geminn/Johannes, Europäisches Datenrecht, 1. A. 2026
- Heusch/Ullrich/Posser, HdB Verfassungsrecht, 1. A. 2024
- Hornung/Schallbruch, IT-Sicherheitsrecht, 2. A. 2024
- Kersting/Podszun, Die 9. GWB-Novelle, 1. A. 2017
- Kloepfer, Umweltrecht, 4. A. 2016
- Lausen/Müller, Handbuch Nachhaltigkeit, 1. A. 2024
- Leyens/Seibt, Handbuch Lieferkettenrecht, 1. A. 2025
- Sassenberg/Faber, Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things, 2. A. 2020
- Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. A. 2020
- Schmitz/Uibeleisen, Netzausbau, 1. A. 2016
- Schulze/Zuleeg/Kadelbach, Europarecht, 4. A. 2020
- schließen...
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406)
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
- 1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Abschnitt „Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses“ und einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthält
- 2 Bestätigungsvermerk, der ein eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss aufgrund einer Abweichung von den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen und einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthält
- 3 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts und einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt enthält
- 4 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt enthält
- 5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB im Anschluss an eine gesetzliche Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
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IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406)
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IDW PS
Siehe auch ...
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