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- Baums, Recht der Unternehmensfinanzierung, 1. A. 2017
- mehr...
- Fahrholz/Röver, Investment Banking, 2. A. 2024
- Graf von Westphalen, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, 51. EL März 2025
- Habersack/Mülbert/Schlitt, Handbuch der Kapitalmarktinformation, 4. A. 2025
- Jahn/Schmitt/Geier, Bankensanierung, 1. A. 2016
- Klebeck/Dobrauz, Digitale Finanzdienstleistungen, 1. A. 2018
- Sagasser/Bula, Umwandlungen 4. A., 6. A. 2024
- Weitnauer, Management Buy-Out, 3. A. 2025
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406)
- Einleitung
- Anforderungen
- Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
- 1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Abschnitt „Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses“ und einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthält
- 2 Bestätigungsvermerk, der ein eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss aufgrund einer Abweichung von den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen und einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthält
- 3 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts und einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt enthält
- 4 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt enthält
- 5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB im Anschluss an eine gesetzliche Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
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IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406)
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IDW PS
Siehe auch ...
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