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- Backhaus/Tielmann, Der Aufsichtsrat, 2. A. 2023
- BeckOK WpHR, 16. Edition
- Fuchs/Zimmermann, WpHG, 3. A. 2024
- Gebauer/Wiedmann, Europäisches Zivilrecht, 3. A. 2021
- Ghassemi-Tabar, DCGK: Deutscher Corporate Governance Kodex, 2. A. 2023
- Grigoleit, Aktiengesetz, 2. A. 2020
- Heidel, WpHG, 4. A. 2013
- Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 6. A. 2024
- Hölters/Weber, Aktiengesetz, 5. A. 2025
- Koch, Aktiengesetz, 19. A. 2025
- Momsen/Grützner Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. A. 2020
- Münchener Kommentar BGB, 9. A. 2025
- Münchener Kommentar zum AktG, 6. A. 2024
- Schwark/Zimmer, KMRK, 5. A. 2020
- Segna/Möslein/Omlor/von Buttlar, eWpG, 1. A. 2024
- Werner/Saenger/Fischer, Die Stiftung, 2. A. 2019
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- Börsenmakler
- Corporate Governance Kodex
- Derivate
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406)
- Einleitung
- Anforderungen
- Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
- 1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Abschnitt „Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses“ und einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthält
- 2 Bestätigungsvermerk, der ein eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss aufgrund einer Abweichung von den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen und einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthält
- 3 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts und einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt enthält
- 4 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt enthält
- 5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB im Anschluss an eine gesetzliche Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
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IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406)
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IDW PS
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