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- Hidien/Jürgens, Die Besteuerung der öffentl. Hand, 2. A. 2023
 - Meyer-Sparenberg/Jäckle, Beck'sches M&A-Handbuch, 2. A. 2022
 - Paschke/Graf/Olbrisch, Hamburger Handbuch des Exportrechts, 2. A. 2014
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 - Timmermann/Uznanski/Mävers/Klaus, Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter, 1. A. 2021
 - Wurzel/Schraml/Gaß, Rechtspraxis der kommunalen Unternehmen, 4. A. 2021
 - Wust/Rietzler/Wiemer, Windenergierecht, 1. A. 2024
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        IDW Verlautbarungen
        
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                IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406 n.F. (10.2021))
                
- 1 Einleitung
 - 2 Anforderungen
 - 3 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
 - Anlage 1: Liste der ISA [DE] und IDW PS, die Anforderungen für Absätze bzw. Hinweise zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthalten
 - Anlage 2: Liste der ISA [DE], IDW PS und IDW PH, die Anforderungen für Absätze zu sonstigen Sachverhalten bzw. Hinweise auf sonstige Sachverhalte enthalten
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                      Anlage 3: Beispiele für Bestätigungsvermerke
                    
                    
- 1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Abschnitt „Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses“ und einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthält
 - 2 Bestätigungsvermerk, der ein eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss aufgrund einer Abweichung von den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen und einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthält
 - 3 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts und einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt enthält
 - 4 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk, der einen Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt enthält
 - 5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB im Anschluss an eine gesetzliche Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB ist
 
 
 
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                IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406 n.F. (10.2021))
                
 
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            IDW PS
            
 
        
          Siehe auch ...
        
      
      
            
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