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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700)
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2. Rechtliche Grundlagen
- 2.1. Einführung
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2.2. Voraussetzungen des Beihilfetatbestands aus Artikel 107 Abs. 1 AEUV
- 2.2.1. Anwendbarkeit: Funktionaler Unternehmensbegriff
- 2.2.2. Begünstigung
- 2.2.3. Staatliche Beihilfe: Gewährung des Vorteils aus staatlichen Mitteln
- 2.2.4. Selektivität: Begünstigung eines bestimmten Unternehmens oder Produktionszweigs
- 2.2.5. Vorliegen oder Drohen einer Wettbewerbsverfälschung und Handelsbeeinträchtigung
- 2.2.6. Keine Erfüllung der tatbestandsausschließenden Altmark-Trans-Kriterien
- 2.3. Freistellungsmöglichkeiten – insb. Freistellungsbeschluss 2012/21/EU als Bestandteil des „Almunia-Pakets“
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2. Rechtliche Grundlagen
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IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700)
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IDW PS