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        IDW Verlautbarungen
        
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            IDW PS
            
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                IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700)
                
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                    3. Würdigung beihilferechtlicher Sachverhalte im Rahmen der Abschlussprüfung
                    
- 3.1. Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken im Zusammenhang mit gewährten Beihilfen
 - 3.2. Festlegung und Durchführung von Prüfungshandlungen als Reaktion auf die beurteilten Fehlerrisiken im Zusammenhang mit gewährten Beihilfen
 - 3.3. Abschließende Beurteilungen und Berichterstattung des Abschlussprüfers
 
 
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                    3. Würdigung beihilferechtlicher Sachverhalte im Rahmen der Abschlussprüfung
                    
 
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                IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700)
                
 
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            IDW PS