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        IDW Verlautbarungen
        
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            IDW PS
            
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                IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700)
                
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                    4. Gesonderte Prüfung von Ausgleichsleistungen bei der gewährenden Stelle
                    
- 4.1. Gegenstand, Ziel und Umfang der Prüfung
 - 4.2. Prüfungsanforderungen
 - 4.3. Prüfungsdurchführung
 - 4.4. Auswertung der Prüfungsfeststellungen und Ableitung des Prüfungsurteils
 - 4.5. Berichterstattung über die gesonderte Prüfung
 
 
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                    4. Gesonderte Prüfung von Ausgleichsleistungen bei der gewährenden Stelle
                    
 
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                IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700)
                
 
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            IDW PS