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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700)
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4. Gesonderte Prüfung von Ausgleichsleistungen bei der gewährenden Stelle
- 4.1. Gegenstand, Ziel und Umfang der Prüfung
- 4.2. Prüfungsanforderungen
- 4.3. Prüfungsdurchführung
- 4.4. Auswertung der Prüfungsfeststellungen und Ableitung des Prüfungsurteils
- 4.5. Berichterstattung über die gesonderte Prüfung
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4. Gesonderte Prüfung von Ausgleichsleistungen bei der gewährenden Stelle
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IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700)
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IDW PS