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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700)
- 1. Gegenstand der Verlautbarung
- 2. Rechtliche Grundlagen
- 3. Würdigung beihilferechtlicher Sachverhalte im Rahmen der Abschlussprüfung
- 4. Gesonderte Prüfung von Ausgleichsleistungen bei der gewährenden Stelle
- Anlage: Schema für die Würdigung beihilferechtlicher Sachverhalte
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IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV insbesondere zugunsten öffentlicher Unternehmen (IDW PS 700)
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IDW PS