-
58
-
- BeckOK HinSchG, 7. Edition
- Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, 2. A. 2023
- Diller, AVB-RSW, 3. A. 2024
- Hense/Ulrich, WPO Kommentar, 4. A. 2022
- Mönning, Betriebsfortführung in Restrukturierung und Insolvenz, 4. A. 2023
- Münchener Kommentar AktG - Nachtrag zum ARUG II, 5. A. 2021
- Münchener Kommentar VVG, 3. A. 2025
- Parigger/Helm/Stevens-Bartol, Arbeits- und Sozialstrafrecht, 1. A. 2021
- Streck, KStG, 10. A. 2021
- Werner/Saenger/Fischer, Die Stiftung, 2. A. 2019
- Wicke, GmbHG, 5. A. 2024
-
-
23
-
-
3
-
1
-
2
-
1
-
2
- mehr...
-
2
-
2
-
3
-
3
-
2
-
1
-
1
- schließen...
-
-
IDW Verlautbarungen
-
IDW PS
-
IDW Prüfungsstandard: Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen (IDW PS 900)
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Ziel und Gegenstand der prüferischen Durchsicht von Abschlüssen
- 3. Grundsätze für die Durchführung einer prüferischen Durchsicht von Abschlüssen
- 4. Auftragsbedingungen
- 5. Planung
- 6. Art, zeitlicher Ablauf und Umfang der prüferischen Durchsicht von Abschlüssen
- 7. Verwertung von Arbeiten Dritter
- 8. Dokumentation
- 9. Schlußfolgerungen und Bescheinigung
- 10. Übereinstimmung mit ISA
-
Anhang: Formulierungen für Bescheinigungen über die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen
- 1. Bescheinigung über die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen bei nicht haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften ohne Feststellung von Beanstandungen
- 2. Bescheinigung über die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften ohne Feststellung von Beanstandungen
- 3. Bescheinigung über die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften im Fall von Mängeln in der Rechnungslegung
- 4. Bescheinigung über die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften im Fall von Prüfungshemmnissen
- 5. Bescheinigung über die prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften in Fällen, in denen der Wirtschaftsprüfer zu keiner Aussage kommen kann
-
IDW Prüfungsstandard: Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen (IDW PS 900)
-
IDW PS
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen