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IDW Verlautbarungen
Anlage 2: § 55b Abs. 2 WPO: Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem bei der Durchführung von Abschlussprüfungen nach § 316 HGB in der Berufssatzung WP/vBP und im IDW QS 1
IDW in IDW Verlautbarungen | Anlage 2: § 55b Abs. 2 WPO: Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem bei der Durchführung von Abschlussprüfungen nach § 316 HGB in der Berufssatzung WP/vBP und im IDW QS 1 | Werkstand: IDW Life 1 / 2022