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IDW Verlautbarungen
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IDW RS
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RS IFA
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IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1)
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2. Aktivierungsvoraussetzungen
- 2.1. Herstellung eines Vermögensgegenstands
- 2.2. Erweiterung eines Vermögensgegenstands
- 2.3. Wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus
- 2.4. Zusammenhängende Baumaßnahmen
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2. Aktivierungsvoraussetzungen
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IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1)
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RS IFA
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IDW RS