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        IDW Verlautbarungen
        
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            IDW RS
            
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                RS IFA
                
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                    IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1)
                    
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                        2. Aktivierungsvoraussetzungen
                        
- 2.1. Herstellung eines Vermögensgegenstands
 - 2.2. Erweiterung eines Vermögensgegenstands
 - 2.3. Wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus
 - 2.4. Zusammenhängende Baumaßnahmen
 
 
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                        2. Aktivierungsvoraussetzungen
                        
 
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                    IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1)
                    
 
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                RS IFA
                
 
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            IDW RS