Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

6. Immissionsrichtwerte zur Fussnote 1

Juli 2017 EL 84 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten 70 dB(A) b) in Gewerbegebieten tags 65 dB(A) nachts 50 dB(A) c) in urbanen Gebieten


Zitiervorschlag:
Landmann/Rohmer UmweltR/Hansmann, 105. EL September 2024, TA Lärm 6

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen