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Landmann/Rohmer, Umweltrecht
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Umweltrecht Besonderer Teil (BImSchV, TA Luft, TA Lärm, TEHG u. a.)
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3. Verwaltungsvorschriften zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
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3.2 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) (1 - 9)
- Vorbemerkung
- 1 Anwendungsbereich
- 2 Begriffsbestimmungen und Einheiten im Messwesen, 2.1 Immissionen, 2.2 Immissionskenngrößen, Beurteilungspunkte, Aufpunkte, 2.3 Immissionswerte, 2.4 Abgasvolumen und Abgasvolumenstrom, 2.5 Emissionen, 2.6 Emissionsgrad und Emissionsminderungsgrad, 2.7 Emissionswerte und Emissionsbegrenzungen, 2.8 Einheiten und Abkürzungen, 2.9 Rundung, 2.10 Altanlagen, 2.11 Zugänglichkeit der Normen, 2.12 Schornstein, 2.13 Wohnbebauung, 2.14 Weitere Begriffsbestimmungen
- 3 Rechtliche Grundsätze für Genehmigung, Vorbescheid und Zulassung des vorzeitigen Beginns, 3.1 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb neuer Anlagen, 3.2 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Teilgenehmigung (§ 8 BImSchG) oder eines Vorbescheids (§ 9 BImSchG), 3.3 Prüfung der Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG), 3.4 Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung (§ 15 Absatz 2 BImSchG), 3.5 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung, 3.5.1 Begriff der Änderung, 3.5.2 Angeordnete Änderung, 3.5.3 Prüfungsumfang, 3.5.4 Verbesserungsmaßnahmen
- 4 Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, 4.1 Prüfung der Schutzpflicht
- 4.7 Einhaltung der Immissionswerte, 4.7.1 Immissions-Jahreswert, 4.7.2 Immissions-Tageswert, 4.7.3 Immissions-Stundenwert
- 5.1 Allgemeines
- 5.1.2 Berücksichtigung der Anforderungen im Genehmigungsverfahren
- 5.1.3 Grundsätzliche Anforderungen zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen
- 5.2 Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung
- 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe
- 5.2.3 Staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen, 5.2.3.1 Allgemeines, 5.2.3.2 Be- oder Entladung, 5.2.3.3 Förderung oder Transport, 5.2.3.4 Bearbeitung oder Aufbereitung, 5.2.3.5 Lagerung, 5.2.3.5.1 Geschlossene Lagerung, 5.2.3.5.2 Freilagerung, 5.2.3.6 Besondere Inhaltsstoffe
- 5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe
- 5.2.5 Organische Stoffe
- 5.2.6 Gasförmige Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen Stoffen, 5.2.6.1 Pumpen und Rührwerke, 5.2.6.2 Verdichter, 5.2.6.3 Flanschverbindungen, 5.2.6.4 Absperr- oder Regelorgane, 5.2.6.5 Probenahmestellen, 5.2.6.6 Umfüllung, 5.2.6.7 Lagerung
- 5.2.7 Karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe, 5.2.7.1 Karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe, 5.2.7.1.1 Karzinogene Stoffe, 5.2.7.1.2 Keimzellmutagene Stoffe, 5.2.7.1.3 Reproduktionstoxische Stoffe, 5.2.7.2 Schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe
- 5.2.8 Geruchsstoffe
- 5.2.9 Bioaerosole
- 5.2.10 Bodenbelastende Stoffe
- 5.2.11 Energie, 5.2.11.1 Allgemeines, 5.2.11.2 Maßnahmen zur Energieeinsparung, einschließlich elektrischer Energie, und zur effizienten Energienutzung
- 5.3 Messung und Überwachung der Emissionen, 5.3.1 Messplätze
- 5.3.2 Einzelmessungen, 5.3.2.1 Erstmalige und wiederkehrende Messungen, 5.3.2.2 Messplanung, 5.3.2.3 Auswahl von Messverfahren, 5.3.2.4 Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse, 5.3.2.5 Messungen von Geruchsstoffen
- 5.3.3 Kontinuierliche Messungen, 5.3.3.1 Messprogramm, 5.3.3.2 Massenstromschwellen für die kontinuierliche Überwachung, 5.3.3.3 Bezugsgrößen, 5.3.3.4 Auswahl von Einrichtungen zur Feststellung der Emissionen, 5.3.3.5 Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse, 5.3.3.6 Kalibrierung und Funktionsprüfung der Einrichtungen zur kontinuierlichen Feststellung der Emissionen
- 5.3.4 Fortlaufende Ermittlung besonderer Stoffe
- 5.3.5 Gleichwertigkeit zu VDI-Richtlinien
- 5.4 Besondere Regelungen für bestimmte Anlagenarten
- 5.4.1 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie, 5.4.1.2 Anlagen der Nummer 1.2: Feuerungsanlagen, 5.4.1.2.1a Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von emulgiertem Naturbitumen und Heizölen, ausgenommen Heizöl EL, 5.4.1.2a Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW, 5.4.1.2b Feuerungsanlagen von Trocknungsanlagen, 5.4.1.2.2 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen, insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas, mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW, 5.4.1.2.3 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Heizöl EL, Dieselkraftstoff, Methanol, Ethanol, naturbelassenen …
- 5.4.4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung, 5.4.4.1 Anlagen der Nummer 4.1:, 5.4.4.1.2 Anlagen zur Herstellung von sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, 5.4.4.1.2a Anlagen zur Cyclohexanoxidation, 5.4.4.1.4 Anlagen zur Herstellung von stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, 5.4.4.1.4a Anlagen zur Herstellung von Acrylnitril, 5.4.4.1.4b Anlagen zur Herstellung von Caprolactam, 5.4.4.1.7 Anlagen zur Herstellung von metallorganischen Verbindungen, 5.4.4.1.7a Anlagen zur Herstellung von Siloxanen, 5.4.4.1.8 Anlagen zur Herstellung von Basiskunststoffen, 5.4.4.1.8a Herstellung von Kunstharzen, 5.4.4.1.8b Anlagen zur Herstellung von Polyvinylchlorid (PVC), 5.4.4.1.8c Anlagen zur Herstellung von Viskoseprodukten, 5.4.4.1.8d Anlagen zur Herstellung von Polyurethanschäumen, ausgenommen Anlagen nach Nummer 5.11, 5.4.4.1.8e Anlagen zur Herstellung von Polyacrylnitrilfasern, 5.4.4.1.8f Anlagen zur Herstellung von Polyethylen durch Hochdruckpolymerisation, …
- 5.4.5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen, 5.4.5.1 Anlagen der Nummer 5.1: Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, 5.4.5.1.3 Anlagen der Nummer 5.1: Anlagen zum Isolieren von Drähten unter Verwendung von phenol– und kre-solhaltigen Drahtlacken, 5.4.5.2 Anlagen der Nummer 5.2: Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Trän-ken von Gegenständen, Glas– oder Mineralfasern oder bahnen– oder tafel-förmigen Materialien einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen mit Kunstharzen, 5.4.5.2a Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Glas– oder Mineralfasern, 5.4.5.2b Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Papieren, einschließlich dazugehöriger …
- 5.4.7 Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse, 5.4.7.1 Anlagen der Nummer 7.1: Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren, 5.4.7.2 Anlagen der Nummer 7.2: Anlagen zum Schlachten von Tieren, 5.4.7.3/4 Anlagen der Nummern 7.3 und 7.4:, 5.4.7.3.1 Anlagen zur Erzeugung von Speisefetten aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen bei Verarbeitung von ausschließlich Milch,, 5.4.7.3.2 Anlagen zum Schmelzen von tierischen Fetten,, 5.4.7.4.1 Anlagen zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermittelkonserven aus tierischen Rohstoffen, allein, ausgenommen bei Verarbeitung von ausschließlich Milch oder mit pflanzlichen Rohstoffen und, 5.4.7.4.2 Anlagen zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermittelkonserven aus ausschließlich pflanzlichen Rohstoffen, 5.4.7.5 Anlagen der Nummer 7.5: Anlagen zum Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren, 5.4.7.8–12 Anlagen der Nummern 7.8 bis 7.12:, 5.4.7.8.1/2 Anlagen zur Herstellung von Gelatine, Hautleim, Lederleim oder Knochenleim,, 5.4.7.9 …
- 5.4.8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen, 5.4.8.1.3 Anlagen zum Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, 5.4.8.1.3a Hochtemperaturfackel, 5.4.8.1.3b Verdeckt brennende Fackel, 5.4.8.1.3c Hoch-, Boden- oder Feldfackel, 5.4.8.3.1 Anlagen zur thermischen Aufbereitung von Stahlwerksstäuben für die Gewinnung von Metallen oder Metallverbindungen im Drehrohr oder in einer Wirbelschicht, 5.4.8.3.1a Anlagen zur Herstellung von Wälzoxid im Wälzrohrprozess, 5.4.8.4 Anlagen der Nummer 8.4: Anlagen, in denen Stoffe aus in Haushaltungen anfallenden oder aus hausmüllähnlichen Abfällen durch Sortieren für den Wirtschaftskreislauf zurückgewonnen werden, 5.4.8.5 Anlagen der Nummer 8.5: Anlagen zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen, 5.4.8.6 Anlagen der Nummer 8.6: Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen, 5.4.8.6.2 Anlagen zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Vergärung von Bioabfällen und Anlagen mit anaerober und aerober …
- 5.4.9 Lagerung, Be– und Entladung von Stoffen und Gemischen, 5.4.9.2 Anlagen der Nummer 9.2: Anlagen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, 5.4.9.36 Anlagen der Nummer 9.36: Anlagen zur Lagerung von Gülle oder Gärresten
- 5.4.10 Sonstiges, 5.4.10.6/8 Anlagen der Nummer 10.6 und 10.8: Anlagen zur Herstellung von Klebemitteln, 5.4.10.7 Anlagen der Nummer 10.7: Bauliche und betriebliche Anforderungen, 5.4.10.15 Anlagen der Nummer 10.15: Prüfstände, 5.4.10.15.1 Prüfstände für oder mit Verbrennungsmotoren, 5.4.10.15.1a Prüfstände mit Verbrennungsmotoren, 5.4.10.15.1b Prüfstände für Verbrennungsmotoren, 5.4.10.20 Anlagen der Nummer 10.20:, 5.4.10.21 Anlagen der Nummer 10.21: Anlagen zur Innenreinigung von Eisenbahnkesselwagen, Straßentankfahrzeugen, Tankschiffen oder Tankcontainern sowie Anlagen zur automatischen Reinigung von Fässern, soweit die Behälter von organischen Stoffen gereinigt werden, 5.4.10.21a Anlagen zur Innenreinigung von Eisenbahnkesselwagen, Straßentankfahrzeugen, Tankschiffen oder Tankcontainern, 5.4.10.21b Anlagen zur automatischen Reinigung von Fässern oder vergleichbaren Behältern, zum Beispiel Tankpaletten einschließlich zugehöriger Aufarbeitungsanlagen, 5.4.10.22.1 Anlagen der Nummer 10.22.1:, …
- 6 Nachträgliche Anordnungen
- 6.1 Nachträgliche Anordnungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, 6.1.1 Ermessenseinschränkung, 6.1.2 Eingriffsvoraussetzung, 6.1.3 Maßnahmen, 6.1.4 Fristen
- 6.2 Nachträgliche Anordnungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen, 6.2.1 Grundsatz, 6.2.2 Unverzügliche Sanierung, 6.2.3 Einräumung von Sanierungsfristen, 6.2.3.1 Sanierungsfristen für Maßnahmen, deren Erfüllung lediglich organisatorische Änderungen oder einen geringen technischen Aufwand erfordert, 6.2.3.2 Sanierungsfristen für Maßnahmen zur zeitgleichen Erfüllung der bisherigen und der neuen Anforderungen, 6.2.3.3 Allgemeine Sanierungsfrist, 6.2.3.4 Besondere Sanierungsfristen nach Nummer 5.4, 6.2.3.5 Sanierungsfristen in Luftreinhalteplänen nach § 47 BImSchG, 6.2.4 Verzicht auf die Genehmigung, 6.2.5 Kompensation
- 7 Aufhebung von Vorschriften, 8 Übergangsregelung
- 9 Inkrafttreten
- Anhang 3 Organische Stoffe der Klasse I nach Nummer 5.2.5
- Anhang 4 Äquivalenzfaktoren für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle
- Anhang 5 VDI-Richtlinien und Normen zur Emissionsmesstechnik
- Anhang 7 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen
- Kommentar zum Anhang 7 TA Luft
- Anhang 10 Dokumentation und Massenbilanzierung bei nährstoffreduzierter Mehrphasenfütterung bei Nutztieren
- Anhang 11 Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen
- Anhang 12 Abluftreinigungseinrichtung Tierhaltung
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3.2 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) (1 - 9)
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3. Verwaltungsvorschriften zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Umweltrecht Besonderer Teil (BImSchV, TA Luft, TA Lärm, TEHG u. a.)