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Landmann/Rohmer, Umweltrecht

Landmann/Rohmer, Umweltrecht
Band I
Teil I: Immissionsschutzrecht (§§ 1-74)
1. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Kommentierung (§§ 1-74)
Erster Teil. Allgemeine Vorschriften (§§ 1-3)
Zweiter Teil. Errichtung und Betrieb von Anlagen (§§ 4-31a)
Dritter Teil. Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Biokraftstoffe (§§ 32-37d)
Vierter Teil. Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen (§§ 38-43)
Fünfter Teil. Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung (§§ 44-47)
Sechster Teil. Lärmminderungsplanung (§§ 47a-47f)
Siebenter Teil. Gemeinsame Vorschriften (§§ 48-65)
§ 48 Verwaltungsvorschriften
§ 48 a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
§ 48 b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 49 Schutz bestimmter Gebiete
§ 50 Planung
§ 51 Anhörung beteiligter Kreise
§ 51 a Kommission für Anlagensicherheit
§ 51 b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
§ 52 Überwachung
§ 52 a Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
Vorbemerkung zu den §§ 53 bis 58 d
§ 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
§ 54 Aufgaben
§ 55 Pflichten des Betreibers
§ 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
§ 57 Vortragsrecht
§ 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 58 a Bestellung eines Störfallbeauftragten
§ 58 b Aufgaben des Störfallbeauftragten
§ 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
§ 58 d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
§ 58 e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
§ 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
§ 61 Bericht der Bundesregierung (aufgehoben)
§ 62 Ordnungswidrigkeiten
§ 63 Straftaten (entfallen)
§ 64 Straftaten (entfallen)
§ 65 Verletzung der Geheimhaltungspflicht (entfallen)
Achter Teil. Schlussvorschriften (§§ 66-74)
Anhang (zu § 3 Abs. 6)
Band II
Band III
Band IV

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Zweiter Abschnitt. Nicht genehmigungsbedürftige

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