-
57
-
947
-
33
-
-
8
-
5
-
1
-
1
-
1
- mehr...
-
11
-
- Abrechnung von Schäden
- Anspruchsgründe und Ausgleichsinhalte
- Baubeteiligte – Haftung
- Garantiehaftung
- Gebäude und Grundstücke
- mehr...
- Mietverhältnis
- Nichterfüllungsschaden
- Pauschalreisevertrag und Beherbergungsvertrag
- Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden
- Vorschuss
- Zeitpunkte zur Berechnung und Erfassung des Schadens
- schließen...
-
4
-
2
- schließen...
-
-
Marly, Praxishandbuch Softwarerecht
-
Teil 2: Rechtsschutz für Software
-
§ 2 Urheberrechtsschutz
-
II. Der Schutzgegenstand (Was wird geschützt?)
-
2. Die Ausdrucksformen eines Computerprogramms gemäß § 69 a Abs. 2 UrhG
- a) Mensch-Maschine-Kommunikation
- b) Bildschirmoberfläche
- c) Programmfunktionen
- d) Der Programmcode
- e) Programmiersprachen und Dateiformate
- f) Benutzerhandbücher
- g) Schnittstelle und API (Application Programming Interface)
-
2. Die Ausdrucksformen eines Computerprogramms gemäß § 69 a Abs. 2 UrhG
-
II. Der Schutzgegenstand (Was wird geschützt?)
-
§ 2 Urheberrechtsschutz
-
Teil 2: Rechtsschutz für Software
Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen