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Marly, Praxishandbuch Softwarerecht
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Teil 2: Rechtsschutz für Software
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§ 2 Urheberrechtsschutz
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IV. Die Rechtsinhaberschaft (Wer wird geschützt?)
- 1. Der Alleinprogrammierer
- 2. Programmerstellung im Arbeits- und Dienstverhältnis
- 3. Programmerstellung durch freie Mitarbeiter
- 4. Programmerstellung im Team
- 5. Die Vermutung der Urheberschaft
- 6. Die Implementierung fremder Programmteile
- 7. Der Begriff der Rechtsinhaberschaft bei §§ 69 a ff. UrhG
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IV. Die Rechtsinhaberschaft (Wer wird geschützt?)
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§ 2 Urheberrechtsschutz
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Teil 2: Rechtsschutz für Software