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- mehr...
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- Abrechnung von Schäden
- Anspruchsgründe und Ausgleichsinhalte
- Baubeteiligte – Haftung
- Garantiehaftung
- Gebäude und Grundstücke
- mehr...
- Mietverhältnis
- Nichterfüllungsschaden
- Pauschalreisevertrag und Beherbergungsvertrag
- Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden
- Vorschuss
- Zeitpunkte zur Berechnung und Erfassung des Schadens
- schließen...
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- schließen...
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Marly, Praxishandbuch Softwarerecht
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Teil 2: Rechtsschutz für Software
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§ 2 Urheberrechtsschutz
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V. Die einzelnen Rechte des Rechtsinhabers
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2. Die zustimmungsbedürftigen Handlungen gemäß § 69 c UrhG
-
c) Das Verbreitungsrecht des § 69 c Nr. 3 UrhG
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ee) Der Handel mit sogenannter „Gebrauchtsoftware“
- (i) Die unterschiedlichen Varianten
- (ii) Vorfrage: Weitergabe welcher Programmversion?
- (iii) Aktivitäten des Gesetzgebers und ökonomische Gesichtspunkte
- (iv) „Dieses Vervielfältigungsstück“ oder Analogie
- (v) Besonderheiten und Lösungen
- (vi) Ausblick
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ee) Der Handel mit sogenannter „Gebrauchtsoftware“
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c) Das Verbreitungsrecht des § 69 c Nr. 3 UrhG
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2. Die zustimmungsbedürftigen Handlungen gemäß § 69 c UrhG
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V. Die einzelnen Rechte des Rechtsinhabers
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§ 2 Urheberrechtsschutz
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Teil 2: Rechtsschutz für Software
Siehe auch ...
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