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        Nietsch, Corporate Social Responsibility Compliance
        
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            § 11. Verwendung von Rahmenwerken nach § 289d HGB sowie der Leitlinien der EU–Kommission
            
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                B. Nutzung von Rahmenwerken zur Erfüllung der Berichtsanforderungen nach § 289d HGB
                
- I. Nutzung von Rahmenwerken als gesetzlich fingierter Regelfall
 - II. Standards der Global Reporting Initiative (GRI)
 - III. Inhaltliche Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes (DNK)
 - IV. Strukturierung der Unternehmensberichte nach eigenen Vorstellungen
 - V. Bestimmung der Wesentlichkeit im Spannungsfeld zwischen HGB und Rahmenwerken
 
 
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                B. Nutzung von Rahmenwerken zur Erfüllung der Berichtsanforderungen nach § 289d HGB
                
 
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            § 11. Verwendung von Rahmenwerken nach § 289d HGB sowie der Leitlinien der EU–Kommission