-
Nietsch, Corporate Social Responsibility Compliance
-
§ 15. Sanktionierung von Verstößen nach Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
-
B. Straftaten des § 331 HGB im Zusammenhang mit CSR
-
IV. Erheblichkeit
-
2. Konkretisierung der Erheblichkeit im Hinblick auf CSR-Aspekte
- a) Inhaltliche Konkretisierung – wirtschaftliche Relevanz
- b) Geschützter Personenkreis
- c) Fazit
-
2. Konkretisierung der Erheblichkeit im Hinblick auf CSR-Aspekte
-
IV. Erheblichkeit
-
B. Straftaten des § 331 HGB im Zusammenhang mit CSR
-
§ 15. Sanktionierung von Verstößen nach Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht