-
Richter/Wachter, Handbuch des internationalen Stiftungsrecht
-
§ 19 EU-Beihilfenrecht
-
B. Steuervergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften als Beihilfen i.S.d. Art. 87 Abs. 1 EGV
-
III. Begünstigende Beihilfe
-
3. Ertragsbesteuerung von gemeinnützigen Körperschaften als Abweichung von der Regelbesteuerung
-
b) Differenzierung zwischen Mittelerzielung und Mittelverwendung
- aa) Besteuerung der Finanzierung
- bb) Besteuerung der Mittelverwendung
- cc) Rechtfertigung der ertragsteuerlichen Steuervergünstigungen durch das Wesen oder den inneren Aufbau des Gemeinnützigkeitsrechts
-
b) Differenzierung zwischen Mittelerzielung und Mittelverwendung
-
3. Ertragsbesteuerung von gemeinnützigen Körperschaften als Abweichung von der Regelbesteuerung
-
III. Begünstigende Beihilfe
-
B. Steuervergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften als Beihilfen i.S.d. Art. 87 Abs. 1 EGV
-
§ 19 EU-Beihilfenrecht