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Richter/Wachter, Handbuch des internationalen Stiftungsrecht
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§ 19 EU-Beihilfenrecht
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B. Steuervergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften als Beihilfen i.S.d. Art. 87 Abs. 1 EGV
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V. Staatlich oder aus staatlichen Mitteln
- 1. Bedeutung
- 2. Verzicht auf Steuereinnahmen bei direkten Steuervergünstigungen
- 3. Staatliche Herkunft von privat aufgewendeten Spenden
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V. Staatlich oder aus staatlichen Mitteln
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B. Steuervergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften als Beihilfen i.S.d. Art. 87 Abs. 1 EGV
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§ 19 EU-Beihilfenrecht