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Saenger, Zivilprozessordnung
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Nebengesetze und Verordnungen
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11. Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz – AUG)
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Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
- Abschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (§ 30 - § 34)
- Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen (§ 35)
- Abschnitt 3 Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union
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Abschnitt 4 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen
- Unterabschnitt 1 Allgemeines (§ 57 - § 60)
- Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (§ 60 a)
- Unterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (§ 61 - § 62)
- Unterabschnitt 4 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988 (§ 63)
- Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit (§ 64)
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Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
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11. Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz – AUG)
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Nebengesetze und Verordnungen