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Saenger, Zivilprozessordnung
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Nebengesetze und Verordnungen
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12. Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
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Kapitel IV Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen (Artikel 39 - Artikel 58)
- Artikel 39 Anerkennung
- Artikel 40 Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung
- Artikel 41 Ausschluss einer Nachprüfung in der Sache
- Artikel 42 Aussetzung des Anerkennungsverfahrens
- Artikel 43 Vollstreckbarkeit
- Artikel 44 Bestimmung des Wohnsitzes
- Artikel 45 Örtlich zuständiges Gericht
- Artikel 46 Verfahren
- Artikel 47 Nichtvorlage der Bescheinigung
- Artikel 48 Vollstreckbarerklärung
- Artikel 49 Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- Artikel 50 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- Artikel 51 Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf
- Artikel 52 Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung
- Artikel 53 Aussetzung des Verfahrens
- Artikel 54 Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Artikel 55 Teilvollstreckbarkeit
- Artikel 56 Prozesskostenhilfe
- Artikel 57 Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
- Artikel 58 Keine Stempelabgaben oder Gebühren
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Kapitel IV Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen (Artikel 39 - Artikel 58)
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12. Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
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Nebengesetze und Verordnungen