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2. Bayern

Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom 23. November 2020 GVBl. S. 598, 656 Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: Art. 1 Auftrag und Verantwortung 1Eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen ist es der besonderen Fürsorge jedes Einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft

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