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Sauthoff, Öffentliche Straßen
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Teil 6: Straßenreinigungsrecht
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§ 16 Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslage
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C. Verpflichtete
- I. Gemeinde als grundsätzlich Verpflichtete
- II. Übertragung auf Anlieger bzw. Berechtigte an erschlossenen Grundstücken
- III. Übertragung auf Dritte
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C. Verpflichtete
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§ 16 Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslage
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Teil 6: Straßenreinigungsrecht