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Schaperdot/Potthoff, Der Betriebsrat im Tendenzbetrieb
- Einleitung
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I. Der Tendenzbetrieb
- Einleitung
- 1. Wann unterliegt ein Unternehmen dem Tendenzschutz?
- 2. Welche geschützten Tendenzen gibt es?
- 3. Wann dient ein Unternehmen einer politischen Bestimmung?
- 4. Was sind koalitionspolitische Bestimmungen?
- 5. Wann dient ein Unternehmen konfessionellen Bestimmungen?
- 6. Wann dient ein Unternehmen karitativen Bestimmungen?
- 7. Darf eine karitative Einrichtung kostendeckende Einnahmen erzielen?
- 8. Wann dient eine Bildungseinrichtung erzieherischen Bestimmungen?
- 9. Was versteht man unter wissenschaftlicher Bestimmung?
- 10. Was versteht man unter künstlerischer Bestimmung?
- 11. Welche Tätigkeiten werden von der Berichterstattung und Meinungsäußerung geschützt?
- 12. Welche Unternehmen dienen der Berichterstattung oder Meinungsäußerung?
- 13. Wann liegt eine tendenzneutrale Beschäftigung eines Verlags vor?
- 14. Was versteht man unter dem Begriff „Religionsgemeinschaft“?
- 15. Welche Besonderheit gibt es bei Unternehmen der Religionsgemeinschaften?
- 16. Was ist eine karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft?
- 17. Was ist eine erzieherische Einrichtung einer Religionsgemeinschaft?
- 18. Was versteht man unter gemischt kirchlich-weltlichen Unternehmen?
- 19. Muss das Unternehmen ausschließlich geistig-ideelle Zielsetzungen verfolgen?
- 20. Was ist ein Tendenzunternehmen/-betrieb?
- 21. Kommt es für die Tendenzeigenschaft auf das Unternehmen oder den Betrieb an?
- 22. Gibt es in einem Tendenzunternehmen nur Tendenzbetriebe?
- 23. Kann ein tendenzneutrales Unternehmen einen Tendenzbetrieb unterhalten?
- 24. Was sind sogenannte Mischunternehmen mit Tendenzcharakter?
- 25. Was gilt für das Mischunternehmen mit Tendenzcharakter?
- 26. Was ist ein Tendenzgemeinschaftsbetrieb?
- 27. Was gilt für einen Tendenzgemeinschaftsbetrieb?
- 28. Was sind sogenannte Mischkonzerne?
- 29. Was bedeutet Gemeinnützigkeit für Vereine oder GmbHs?
- 30. Was ist ein Unternehmen mit Tendenzvielfalt?
- 31. Wann dient ein Betrieb der Tendenz unmittelbar?
- 32. Wann dient ein Betrieb der Tendenz überwiegend?
- 33. Was versteht man unter absolutem Tendenzschutz?
- 34. Was bedeutet relativer Tendenzschutz?
- 35. Kann in tendenzrelevanten Fragen ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden?
- 36. Kann durch Tarifvertrag der gesetzliche Tendenzschutz zurückgedrängt werden?
- 37. Welche Besonderheiten gelten für Presseunternehmen und Verlage?
- II. Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen
- III. Beteiligungsrechte in allgemeinen personellen Angelegenheiten und Berufsbildung
- IV. Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG
- V. Beteiligungs- und Unterrichtungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Muster