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        Schmidt/Hübener, Das neue Recht der digitalen Märkte
        
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            § 11 Rolle nationaler Behörden und Gerichte
            
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                B. Nationale Behörden im Verhältnis zur EU-Kommission
                
- I. Zentralisierte Durchsetzung durch die EU-Kommission
 - II. Keine eigenständige Rolle für nationale Behörden
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                      III. Anwendung nationaler Regelungen des „Digitalkartellrechts“ durch nationale Behörden
                    
                    
- 1. Vorrang des DMA gegenüber nationalen Regelungen mit dem Ziel bestreitbarer und fairer Märkte (Art. 1 Abs. 5 S. 1 DMA)
 - 2. Konkurrenzregelungen bzgl. Wettbewerbsrecht (Art. 1 Abs. 6 DMA)
 - 3. „Deutsches Digitalkartellrecht“ und DMA – Einordnung des § 19a GWB
 - 4. Umsetzungsmaßnahmen in Deutschland (Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz-Entwurf, 11. GWB-Novelle)
 
 
 
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                B. Nationale Behörden im Verhältnis zur EU-Kommission
                
 
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            § 11 Rolle nationaler Behörden und Gerichte