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Schmidt/Hübener, Das neue Recht der digitalen Märkte
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§ 6 Verhaltenspflichten für Torwächter (Art. 5–7 DMA)
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C. Verhaltenspflichten des Art. 6 DMA
- I. Übersicht
- II. Verbot der Datennutzung im Wettbewerb mit gewerblichen Nutzern (Art. 6 Abs. 2 DMA)
- III. Verpflichtung, die Deinstallation vorinstallierter Software und Änderungen von Default-Einstellungen zu erlauben (Art. 6 Abs. 3 DMA)
- IV. Verpflichtung, die Installation von Software Dritter zu erlauben (Art. 6 Abs. 4 DMA)
- V. Verbot der Selbstbevorzugung bei Ranking, Indexierung und Crawling (Art. 6 Abs. 5 DMA)
- VI. Verbot der Beschränkung von Wechselmöglichkeiten (Art. 6 Abs. 6 DMA)
- VII. Verpflichtung zur Gewährleistung von Interoperabilität (Art. 6 Abs. 7 DMA)
- VIII. Verpflichtung, Werbetreibenden und Herausgebern Zugang zu Performance-Messtools zu gewähren (Art. 6 Abs. 8 DMA)
- IX. Verpflichtung, Endnutzern Zugang zu Daten zu gewähren (Art. 6 Abs. 9 DMA)
- X. Verpflichtung, gewerblichen Nutzern Zugang zu Daten zu gewähren (Art. 6 Abs. 10 DMA)
- XI. Verpflichtung von Suchmaschinenbetreibern, Suchdaten zu FRAND-Konditionen bereitzustellen (Art. 6 Abs. 11 DMA)
- XII. Verpflichtung zur Gewährung von Zugang zu App Stores, Online-Suchmaschinen und Online-Diensten sozialer Netzwerke zu FRAND-Konditionen (Art. 6 Abs. 12 DMA)
- XIII. Verbot von unverhältnismäßigen Bedingungen für Kündigungen (Art. 6 Abs. 13 DMA)
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C. Verhaltenspflichten des Art. 6 DMA
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§ 6 Verhaltenspflichten für Torwächter (Art. 5–7 DMA)