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        Schmidt/Hübener, Das neue Recht der digitalen Märkte
        
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            § 6 Verhaltenspflichten für Torwächter (Art. 5–7 DMA)
            
- A. Überblick
 - B. Verhaltenspflichten des Art. 5 DMA
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                  C. Verhaltenspflichten des Art. 6 DMA
                
                
- I. Übersicht
 - II. Verbot der Datennutzung im Wettbewerb mit gewerblichen Nutzern (Art. 6 Abs. 2 DMA)
 - III. Verpflichtung, die Deinstallation vorinstallierter Software und Änderungen von Default-Einstellungen zu erlauben (Art. 6 Abs. 3 DMA)
 - IV. Verpflichtung, die Installation von Software Dritter zu erlauben (Art. 6 Abs. 4 DMA)
 - V. Verbot der Selbstbevorzugung bei Ranking, Indexierung und Crawling (Art. 6 Abs. 5 DMA)
 - VI. Verbot der Beschränkung von Wechselmöglichkeiten (Art. 6 Abs. 6 DMA)
 - VII. Verpflichtung zur Gewährleistung von Interoperabilität (Art. 6 Abs. 7 DMA)
 - VIII. Verpflichtung, Werbetreibenden und Herausgebern Zugang zu Performance-Messtools zu gewähren (Art. 6 Abs. 8 DMA)
 - IX. Verpflichtung, Endnutzern Zugang zu Daten zu gewähren (Art. 6 Abs. 9 DMA)
 - X. Verpflichtung, gewerblichen Nutzern Zugang zu Daten zu gewähren (Art. 6 Abs. 10 DMA)
 - XI. Verpflichtung von Suchmaschinenbetreibern, Suchdaten zu FRAND-Konditionen bereitzustellen (Art. 6 Abs. 11 DMA)
 - XII. Verpflichtung zur Gewährung von Zugang zu App Stores, Online-Suchmaschinen und Online-Diensten sozialer Netzwerke zu FRAND-Konditionen (Art. 6 Abs. 12 DMA)
 - XIII. Verbot von unverhältnismäßigen Bedingungen für Kündigungen (Art. 6 Abs. 13 DMA)
 
 - D. Verhaltenspflichten des Art. 7 DMA
 
 
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            § 6 Verhaltenspflichten für Torwächter (Art. 5–7 DMA)