- 
        
          
            
          
        
        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
- 
            
              
                
              
            
            Teil 7: Kostenhilferecht
            
- 
                
                  
                    
                  
                
                Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) (§ 76 - § 78)
                
- 
                    
                      
                        
                      
                    
                    § 76 Voraussetzungen
                    
- 
                        
                          
                            
                          
                        
                        II. Wirkungen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe
                        
- 1. Wirkung für den Antragsteller
 - 2. Wirkung für den Gegner und die übrigen Beteiligten
 - 3. Wirkung für den beigeordneten Rechtsanwalt
 - 4. Zeitpunkt des Eintritts der Wirkung der Bewilligung
 
 
 - 
                        
                          
                            
                          
                        
                        II. Wirkungen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe
                        
 
 - 
                    
                      
                        
                      
                    
                    § 76 Voraussetzungen
                    
 
 - 
                
                  
                    
                  
                
                Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) (§ 76 - § 78)
                
 
 - 
            
              
                
              
            
            Teil 7: Kostenhilferecht