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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
                
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                    Abschnitt 2 Fälligkeit (§ 9 - § 11)
                    
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                        § 11 Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen
                        
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                            III. Zeitpunkt der Fälligkeit von Gebühren und Auslagen (Abs. 1)
                            
- 1. Allgemeines
 - 2. Unbedingte Kostenentscheidung (Abs. 1 Nr. 1)
 - 3. Vergleich (Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1)
 - 4. Beendigung durch Zurücknahme (Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2)
 - 5. Ruhen und Nichtbetrieb (Abs. 1 Nr. 3)
 - 6. Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens (Abs. 1 Nr. 4)
 - 7. Beendigung durch anderweitige Erledigung (Abs. 1 Nr. 5)
 
 
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                            III. Zeitpunkt der Fälligkeit von Gebühren und Auslagen (Abs. 1)
                            
 
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                        § 11 Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen
                        
 
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                    Abschnitt 2 Fälligkeit (§ 9 - § 11)
                    
 
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                Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat