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Formulare zum Thema0
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
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Abschnitt 2 Fälligkeit (§ 9 - § 11)
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§ 11 Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen
- I. Regelungszweck
- II. Anwendungsbereich
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III. Zeitpunkt der Fälligkeit von Gebühren und Auslagen (Abs. 1)
- 1. Allgemeines
- 2. Unbedingte Kostenentscheidung (Abs. 1 Nr. 1)
- 3. Vergleich (Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1)
- 4. Beendigung durch Zurücknahme (Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2)
- 5. Ruhen und Nichtbetrieb (Abs. 1 Nr. 3)
- 6. Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens (Abs. 1 Nr. 4)
- 7. Beendigung durch anderweitige Erledigung (Abs. 1 Nr. 5)
- IV. Dokumenten- und Aktenversendungspauschale (Abs. 2)
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§ 11 Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen
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Abschnitt 2 Fälligkeit (§ 9 - § 11)
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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat