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                Formulare zum Thema0
 
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        Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
        
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
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                Gerichtskostengesetz (GKG)
                
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                    Abschnitt 7 Wertvorschriften
                    
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                        Unterabschnitt 2 Besondere Wertvorschriften (§ 48 - § 60)
                        
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                            Anhang zu § 49 GKG: § 49 a aF GKG
                            
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                                V. Weitere praktische Hinweise
                                
- 1. Vorauszahlungspflicht und Fristwahrung bei Beschlussanfechtungsklagen
 - 2. Kostenentscheidung zulasten der beklagten übrigen Wohnungseigentümer bei Beschlussanfechtungsklagen
 - 3. Kostenentscheidung nach § 49 Abs. 2 WEG aF zulasten des Verwalters
 - 4. Kostenfestsetzung einer Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung von Gerichtsverfahren
 - 5. Zuständiges Streitwertbeschwerdegericht bei Zentralisierung nach § 72 Abs. 2 GVG
 
 
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                                V. Weitere praktische Hinweise
                                
 
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                            Anhang zu § 49 GKG: § 49 a aF GKG
                            
 
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                        Unterabschnitt 2 Besondere Wertvorschriften (§ 48 - § 60)
                        
 
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                    Abschnitt 7 Wertvorschriften
                    
 
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                Gerichtskostengesetz (GKG)
                
 
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            Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
            
 
        
          Siehe auch ...
        
      
      
            
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