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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gerichtskostengesetz (GKG)
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 5 b)
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§ 2 Kostenfreiheit
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VI. Folge der Kostenfreiheit (Abs. 5)
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2. Folge für die nicht befreite Partei
- a) Befreite Partei trägt sämtliche Kosten
- b) Befreite Partei trägt die Kosten nur teilweise
- c) Nicht befreite Partei trägt die Kosten
- d) Verhältnis zu § 30
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2. Folge für die nicht befreite Partei
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VI. Folge der Kostenfreiheit (Abs. 5)
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§ 2 Kostenfreiheit
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 5 b)
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Gerichtskostengesetz (GKG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat