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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gerichtskostengesetz (GKG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 5 b)
§ 2 Kostenfreiheit
VI. Folge der Kostenfreiheit (Abs. 5)
1. Folge für die befreite Partei
2. Folge für die nicht befreite Partei
a) Befreite Partei trägt sämtliche Kosten
b) Befreite Partei trägt die Kosten nur teilweise
c) Nicht befreite Partei trägt die Kosten
d) Verhältnis zu § 30
3. Vorauszahlungs- und Vorschusspflicht
4. Übergangsanspruch gem. § 59 RVG
5. Streitgenossen
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften
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