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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
Gerichtskostengesetz (GKG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 5 b)
§ 2 Kostenfreiheit
VI. Folge der Kostenfreiheit (Abs. 5)
1. Folge für die befreite Partei
2. Folge für die nicht befreite Partei
3. Vorauszahlungs- und Vorschusspflicht
4. Übergangsanspruch gem. § 59 RVG
5. Streitgenossen
a) Inanspruchnahme nicht befreiter Streitgenossen
b) Befreite und nicht befreite Streitgenossen
c) Auswirkung auf die Haftung von befreiten und nicht befreiten Streitgenossen nach § 22 Abs. 1 S. 1
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften
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