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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gerichtskostengesetz (GKG)
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Abschnitt 7 Wertvorschriften
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Wertvorschriften (§ 39 - § 47)
- § 39 Grundsatz
- § 40 Zeitpunkt der Wertberechnung
- § 41 Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse
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§ 42 Wiederkehrende Leistungen
- I. Allgemeines
- II. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis (Abs. 1 S. 1, 1. Var.)
- III. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen aus einer Dienstpflicht oder einer anstelle einer gesetzlichen Dienstpflicht geleisteten Tätigkeit (Abs. 1 S. 1, 2. Var.)
- IV. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (Besoldung, Versorgung)
- V. Ausschluss der Streitwertfestsetzung aufgrund Nichtgeltendmachung „wiederkehrender Leistungen“ (Abs. 1 S. 2, 1. Alt.)
- VI. Ansprüche von Arbeitnehmern auf wiederkehrende Leistungen (Abs. 1 S. 1, 3. Var.)
- VII. Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen dem Grunde oder der Höhe nach geltend gemacht oder abgewehrt werden (Abs. 1 S. 1, 4. Var., S. 2)
- VIII. Bestandsschutzstreitigkeiten, Eingruppierungsstreitigkeiten (Abs. 2)
- IX. Rückstände (Abs. 3)
- § 43 Nebenforderungen
- § 44 Stufenklage
- § 45 Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung
- § 46 (weggefallen)
- § 47 Rechtsmittelverfahren
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Unterabschnitt 1 Allgemeine Wertvorschriften (§ 39 - § 47)
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Abschnitt 7 Wertvorschriften
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Gerichtskostengesetz (GKG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat